AGBs
Donnerstag, 25 April 2024

AGB

 

 § 1 Geltungsbereich
1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausfüllung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder einer durch vertretungsberechtigte Personen abgegeben ausdrücklichen Bestätigung.

§ 2 Angebot
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Die vom Besteller übersandte Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen bzw. dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zuzusenden.
3. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht durch uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
 

§ 3 Preise
1. Die Preise verstehen sich „netto ab Werk“ einschließlich normaler Verpackung und gelten jeweils für die nachgefragte Menge. Auf Europaletten erheben wir Pfand.
2. Soweit nicht anders angegeben oder als Festpreis vereinbart, sind wir an die vereinbarten Preise vier Wochen ab Datum der Auftragsbestätigung gebunden. Auf die nach diesem Zeitpunkt auszuführenden Lieferungen findet die zum Lieferzeitpunkt gültige Preisliste Anwendung.
3. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Bestellers. Ohne bestimmte Weisung versenden wir nach bestem Ermessen ohne Verbindlichkeit für billigste Verfrachtung.
4. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
 

§ 4 Lieferung und Gefahrtragung
1. Die Einhaltung der uns obliegenden Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der dem Besteller obliegenden Verpflichtung voraus.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, bei einem Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Verkäufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.
3. Auf Verlangen des Bestellers werden die Waren zu seinen Lasten versichert.
4. Rücksendungen oder Annullierungen nehmen wir nur nach vorheriger Verständigung an.
 

§ 5 Zahlung
1. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Eine Hinausschiebung des Rechnungsverfalles (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern eine vorzeitige Lieferung im Sinne der Vertragspartner gerechtfertigt ist, können die Durchführungsbestimmungen Ausnahmen von dieser Regelung festsetzen.
1a. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn nicht anders gekennzeichnet. Die Angabe Ihrer aktuellen Umsatzsteuer-ID-Nummer ist notwendig, wenn Ihr Geschäftssitz im EU-Ausland liegt und die Ware ohne Mehrwertsteuer an Sie verschickt werden soll. Lieferungen in das Nicht-EU-Ausland sind ebenfalls umsatzsteuerfrei.

1b. Unsere Preiskalkulation gestattet nur eine Lieferung per Nachnahme, Vorauskasse oder Bankeinzug. Lieferung und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, die der Auftraggeber mit seiner Auftragserteilung anerkennt; dies gilt zugleich auch für Aufträge.

2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 21 Tagen vom Tage der Ausstellung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p. a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
3. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und werden den Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen. 
5. Die Übersendung und Abrechnung der Zahlungsmittel hat porto- und spesenfrei zu erfolgen.
6. Abzüge jeder Art (Fracht, Porto, halbes Porto, Listen, Rollgeld, halbe Verpackungen usw.) mit Ausnahme der laut dieser Bedingungen zulässigen Skontoabzüge sind nicht gestattet.
7. Bei wesentlichen Veränderungen in den Verhältnissen des Bestellers, die seine Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit in Frage stellen, insbesondere wenn Schecks nicht gedeckt sind oder Zahlungen eingestellt werden, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und außerdem Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
8. Der Besteller hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 § 6 Mängelgewährleistung und Haftung
1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Im Übrigen leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3. Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
4. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleiben die Waren beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
5. Die Gewährleistung beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Besteller uns den Mangel nicht rechtzeitig anzeigt.
 


3. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und werden den Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen. 
5. Die Übersendung und Abrechnung der Zahlungsmittel hat porto- und spesenfrei zu erfolgen.
6. Abzüge jeder Art (Fracht, Porto, halbes Porto, Listen, Rollgeld, halbe Verpackungen usw.) mit Ausnahme der laut dieser Bedingungen zulässigen Skontoabzüge sind nicht gestattet.
7. Bei wesentlichen Veränderungen in den Verhältnissen des Bestellers, die seine Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit in Frage stellen, insbesondere wenn Schecks nicht gedeckt sind oder Zahlungen eingestellt werden, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und außerdem Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
8. Der Besteller hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 § 6 Mängelgewährleistung und Haftung
1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Im Übrigen leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3. Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
4. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleiben die Waren beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
5. Die Gewährleistung beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Besteller uns den Mangel nicht rechtzeitig anzeigt.
 

§ 7 Haftung
1. Für leicht fahrlässige Verletzungen unserer Vertragspflichten haften wir nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers.
2. Schadensersatzansprüche des Besteller wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Besteller.
 

§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder zukünftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 10 % übersteigt.
2. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller bereits jetzt im Voraus und ohne dass es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf, sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
3. Wir ermächtigen den Besteller widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für Rechnung und im Namen des Bestellers einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät, ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt wird, er zahlungsunfähig wird oder sonstige Sicherungsinteressen des Vorbehaltslieferanten gefährdet werden.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Besteller – insbesondere Zahlungsverzug – und einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögenslage sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Besteller gegen Dritte zu verlangen.
5. Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nach, ist er auf Verlangen hin verpflichtet, uns innerhalb von drei Tagen eine Aufstellung über die noch vorhandene Vorbehaltsware und ferner eine Aufstellung seiner Abnehmer mit Rechnungsdurchschriften unter der Angabe zuzuleiten, welche Forderungen gegenüber den Endabnehmern noch offen stehen. Der Käufer hat jederzeit alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zu geben, um die im Voraus abgetretenen Ansprüche aus der Weiterveräußerung realisieren zu können. Der Verkäufer ist berechtigt, die Abtretungen Dritten anzuzeigen und direkte Zahlung an sich zu verlangen; auf Verlangen des Verkäufers ist hierzu auch der Besteller verpflichtet.
 

§ 9 Gerichtsstand
1. Gerichtsstand ist Nürnberg
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.